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Hitlers Machtübernahme – 1933

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Ende Januar 1933 befand sich Berlin in einer Phase politischer Unruhe und wirtschaftlicher Not, als eine Entscheidung auf höchster Regierungsebene den Kurs des Landes veränderte.

Am 30. Januar 1933 ernannte Reichspräsident Paul von Hindenburg Adolf Hitler zum Reichskanzler. Viele in der politischen Führung glaubten, ihn durch eine konservative Koalition kontrollieren zu können. Innerhalb weniger Wochen erwies sich diese Annahme als folgenschwerer Irrtum.

Am Abend des 27. Februar 1933 stand das Reichstagsgebäude, Sitz des deutschen Parlaments, in Flammen. Ein junger Niederländer, Marinus van der Lubbe, wurde am Tatort festgenommen und der Brandstiftung beschuldigt. Obwohl Historiker bis heute über die genauen Umstände streiten, bot dieses Ereignis Hitler die Gelegenheit, die er brauchte.

Bereits am nächsten Tag unterzeichnete Hindenburg auf Hitlers Drängen die Reichstagsbrandverordnung. Sie setzte zentrale Bürgerrechte außer Kraft, darunter Meinungs-, Presse- und Versammlungsfreiheit, und erlaubte den Behörden, politische Gegner ohne Gerichtsverfahren festzunehmen. So wurde der Widerstand zum Schweigen gebracht und die Kommunisten als stärkste politische Rivalen vor den März-Wahlen ausgeschaltet.

Es folgte der Prozess der sogenannten Gleichschaltung, bei dem alle Bereiche des öffentlichen Lebens—Parteien, Medien, Gewerkschaften—unter NS-Kontrolle gestellt wurden. Den Abschluss bildete am 23. März 1933 das Ermächtigungsgesetz, das Hitlers Kabinett ermächtigte, Gesetze ohne Zustimmung des Parlaments zu erlassen. Damit war die Diktatur rechtlich verankert.

Innerhalb von weniger als zwei Monaten brachen die demokratischen Grundlagen der Weimarer Republik zusammen. Was als politisches Kalkül konservativer Führer begann, endete mit der Errichtung eines Einparteienstaates, der Berlin und Deutschland über Jahre prägen sollte.

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